Für Ihre Fragen
nehmen wir uns Zeit.

Andreas TernerGeschäftsführerPflegedienst Kördel
Andreas Erik Terner, Geschäftsführer des Pflegedienstes Christina Kördel, lächelnd mit verschränkten Armen

Pflege wirft Fragen auf.
Wir sind für Sie da.

Sie kümmern sich um Ihre Familie.
Wir unterstützen Sie dabei.

Pflegegrad, Beratungsbesuch oder Entlastung im Alltag: Andreas Terner und das Team Kördel hören zu, erklären Ihre Möglichkeiten und begleiten Sie bei den nächsten Schritten.

Persönlich. Verständlich. An Ihrer Seite.

01

Persönlich an Ihrer SeiteEin Mensch, der zuhört und Ihre Situation ernst nimmt.

02

Klarheit statt FachbegriffeDamit Sie Ihre nächsten Schritte sicher planen können.

03

Gemeinsam mit KördelPflegeberatung mit einem Pflegeteam im Hintergrund.

Der erste Schritt?
Einfach melden.

Sie müssen nicht alles allein klären. Erzählen Sie uns, wie wir Sie erreichen – das Team Kördel meldet sich bei Ihnen.

Gruppenfoto des Teams vom Pflegedienst Christina Kördel mit Andreas Terner
Menschen aus Ihrer Region.
Gemeinsam für Ihre Familie da.

Sie möchten lieber direkt sprechen?
0561 9701998

Ihre kostenlose Anfrage

Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir besprechen die nächsten Schritte persönlich mit Ihnen.

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Ihre Kontaktdaten

Eine Anfrage ist noch keine verbindliche Terminbuchung.

Pflegeberatung.
Gut zu wissen.

Damit Sie die Pflege zu Hause nicht allein organisieren müssen.

Wir besprechen Ihre Fragen zu Hilfsmitteln, Entlastung und Leistungen der Pflegeversicherung. Gemeinsam klären wir, was zu Ihrer Situation passt und wie es weitergeht.

Lernen Sie uns kennen.

Wie oft ist ein Beratungsbesuch nötig?

  • Pflegegrad 1Freiwillig

    Einmal pro Halbjahr möglich.

  • Pflegegrad 2 und 3Jedes Halbjahr

    Ein Beratungsbesuch ist verpflichtend.*

  • Pflegegrad 4 und 5Jedes Halbjahr

    Verpflichtend.* Auf Wunsch auch vierteljährlich.

Gut informiert.
Mit einem guten Gefühl.

Die wichtigsten Antworten zum Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI – verständlich für Sie und Ihre Angehörigen.

Jetzt kostenlos anfragen
Wer darf den Beratungseinsatz durchführen?

Zugelassene Pflegedienste und anerkannte Beratungsstellen sind dazu berechtigt. Das Gesetz lässt außerdem bestimmte Pflegefachkräfte, Pflegeberater und kommunale Beratungspersonen zu. Sprechen Sie uns zur Organisation Ihres Termins an.

Ich habe einen Beratungsbesuch vergessen. Was jetzt?

Kontaktieren Sie zeitnah Ihre Pflegekasse und vereinbaren Sie einen Termin. Ein fehlender Nachweis kann zur Kürzung, bei Wiederholung zum Entzug des Pflegegeldes führen. Über Zahlungen entscheidet die Pflegekasse.

Ist die Beratung auch per Video möglich?

Bis zum 31. März 2027 darf auf Wunsch jede zweite Beratung per Video stattfinden. Der erste Besuch muss zu Hause erfolgen. Ob ein Videotermin bei uns möglich ist, klären wir persönlich.

Wie oft ist die Beratung bei Pflegegrad 4 oder 5 nötig?

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, braucht halbjährlich einen Beratungsbesuch. Bei Pflegegrad 4 und 5 kann die Beratung freiwillig auch vierteljährlich genutzt werden.

Wer übernimmt die Kosten?

Den gesetzlichen Beratungseinsatz bezahlt die Pflegekasse beziehungsweise die private Pflegeversicherung, gegebenenfalls anteilig mit der Beihilfe. Darüber hinausgehende Leistungen sind nicht automatisch eingeschlossen; Umfang und Kosten sollten vorab geklärt werden.

Wer übermittelt den Nachweis an die Pflegekasse?

Der durchführende Dienst bestätigt den Besuch und übermittelt den Nachweis an Ihre Pflegekasse oder private Pflegeversicherung. Fragen Sie beim Termin auch nach einer Ausfertigung für Ihre Unterlagen.

Rechtliche Angaben: § 37 SGB XI · Stand: Oktober 2026